Neue Fahrer durch den Feuerwehrführerschein

Gleich vier Kameraden aus der Feuerwehr Auhagen/Düdinghausen konnten am vergangenen Wochenende den sogenannten Feuerwehrführerschein erwerben. In zusammenarbeit mit der Fahrschule Silbermann gingen die Teilnehmer in den theoretischen Unterrichtsstunden zu Fahrzeugkunde, Verkehrsrecht und Besonderheiten im Feuerwehrdienst, insbesondere Alarmfahrten durch. Bei der sich anschließenden Praxis mußten dann die Teilnehmer einen Fahrparcour absolvieren. Neben Rückwärtseinparken und Slalom fahren, galt es auch das Verhalten des 7,5 Tonnen schweren Feuerwehrfahrzeuges bei einer Vollbremsung zu erfahren und richtig zu handeln. Anschließend konnten die Teilnehmer ihr Zertifikat entgegen nehmen.

Thema Feuerwehrführerschein
Die Einführung des EU-Führerscheins im Jahr 1999 führte dazu, dass Privatpersonen, die früher einen Führerschein der Klasse 3 erhielten, häufig einen Führerschein in der Klasse B, die anstelle der vorher gültigen Gesamtmasse von 7.5 Tonnen auf 3.5 Tonnen beschränkt ist, erwerben. Der ungleich teurere LKW-Führerschein wird privat oft nicht von Feuerwehrmitgliedern erworben, weshalb diese jungen Kameradinnen und Kameraden ihre Feuerwehrfahrzeuge nicht fahren dürfen. Mit den 2009 eingeführten Feuerwehrführerschein dürfen von den Kommunen bestellte Feuerwehrleute in ihren eigenen Reihen ausbilden. Der Feuerwehrführerschein ist nur für Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zulässig und darf nicht mit privaten oder gewerblichen Fahrzeugen genutzt werden. Alle Absolventen dürfen damit Einsatzfahrzeuge im Einsatz- und Übungsdienst fahren.